Impressum
Rheinische Industriekultur e.V.
Elsenborner Str. 19
50933 Köln
Email:info@rheinische-industriekultur.de
Internet: www.rheinische-industriekultur.com
Vertretungsberechtigter Vorstand: Prof. Dr. Walter Buschmann (Vorsitzender), Dr. Alexander Kierdorf, Rainer Rossmann
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: VR 14345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 233916578
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDSTV:
Prof. Dr. Walter Buschmann (Anschrift wie oben)
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Datenschutzordnung
des Fördervereins Rheinische Industriekultur e.V.
Präambel
Der Förderverein Rheinische Industriekultur e.V. (RIK) verarbeitet in vielfacher Weise
automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der
Organisation des Vereins, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EUDatenschutz-
Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit
personenbezogenen Daten innerhalb des RIK zu gewährleisten, gibt sich der RIK die
nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Förderverein RIK verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern,
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen sowohl automatisiert in EDVAnlagen
als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten
Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an
Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-
Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle
Personen im Förderverein RIK, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Förderverein RIK verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.
Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Der Förderverein RIK verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung,
vereinsbezogene Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen,
Mitgliedschaftsstatus). Diese Daten werden aus-schließlich für die Mitgliederverwaltung
benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene
Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen
gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
4. Auf der Internetseite des Fördervereins RIK werden die Daten der Mitglieder des
Vorstands mit Titel, Vorname, Nachname, Funktion und gegebenenfalls E-Mail-Adresse und
Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Förderverein RIK
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach
§ 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe einem Vorstandsmitglied zugeordnet, soweit die
Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Dieses Vorstandsmitglied stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach
Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt
werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen
zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den Vorstandsmitgliedern insofern zur
Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei
verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung
von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen
Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine
solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der
Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als
Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren
initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen
Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen
Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet
werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Die Mitglieder des Vorstandes, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben sind auf
den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Förderverein RIK in der Regel nicht mindestens 10 Personen ständig mit der
automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat er keinen
Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Sollte der Förderverein RIK dieses Kriterium zukünftig erfüllen, hat er einen
Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand
nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die
erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu
benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im
Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen
externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Förderverein RIK unterhält zentrale Auftritte für den Verein. Die Einrichtung und
Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen
ausschließlich durch den Vorstand vorgenommen werden.
2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit
Online-Auftritten verantwortlich.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Der Vorstand des Fördervereins RIK darf nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten
verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Köln 2019
Kontakt
Rheinische Industriekultur e.V.
Elsenborner Str. 19
50933 Köln
info@rheinische-industriekultur.de
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten beim Förderverein
Rheinische Industriekultur e.V. (RIK) gemäß Art. 13 DS-GVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Name: Rainer Rossmann
E-Mail: rainer.rossmann@netcologne.de
Funktion: Vorstand/Schatzmeister
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Förderverein RIK verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
a) Der RIK verarbeitet zum Zwecke der Mitglieder- und Beitragsverwaltung von
seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung, vereinsbezogene
Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen,
Mitgliedschaftsstatus).
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
b) Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen
auf den Vereinswebseiten www.rheinische-industriekultur.de und
www.rheinische-industriekultur.com veröffentlicht.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. a) DS-GVO.
3. Speicherdauer
Die für die Daten Mitglieder- und Beitragsverwaltung notwendigen Daten (siehe oben Nr. 2
lit. a) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden vom
Webhostanbieter des RIK IONOS 8 Wochen gespeichert und danach gelöscht.
4. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf
Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung
der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
(Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem
Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde
zu.
5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern folgende Daten: Titel, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), Kontoverbindung,
vereinsbezogene Daten (Eintritt, Zugehörigkeit zu Organen, Ehrungen, Jubiläen,
Mitgliedschaftsstatus). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung
benötigt.
Sollte ein Mitglied der Bereitstellung dieser Daten widersprechen, ist eine Mitgliedschaft im
Förderverein RIK nicht möglich.
Köln 2019